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   VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21.A   

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VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21.A (https://dejure.org/2021,74261)
VG Dresden, Entscheidung vom 18.08.2021 - 6 K 998/21.A (https://dejure.org/2021,74261)
VG Dresden, Entscheidung vom 18. August 2021 - 6 K 998/21.A (https://dejure.org/2021,74261)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylVfG 1992, § 73; AufenthG 2004, § 60 Abs 8
    Iran: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Straftat rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21
    Dies gilt in besonderem Maße für solche Delikte, die regelmäßig mit einer hohen kriminellen Energie verbunden sind und in schwerwiegender Weise Gesundheit und Leben anderer Menschen gefährden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Oktober 2009 - 10 B 1 7 . 0 9 - j u r i s ; Urt. v. 16. November 2000 - 9 C 6.00 - juris Rn. 15 f.).

    Ist die Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 StGB - wie hier - zur Bewährung ausgesetzt, begründet dies ein gewichtiges Indiz, aber keine Vermutung gegen das Bestehen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. November 2000, a.a.O.; Urt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 - juris zur ähnlich gelagerten Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21
    Ist die Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 StGB - wie hier - zur Bewährung ausgesetzt, begründet dies ein gewichtiges Indiz, aber keine Vermutung gegen das Bestehen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. November 2000, a.a.O.; Urt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 - juris zur ähnlich gelagerten Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht).
  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist;

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21
    Insbesondere durfte ertrotz des Ablaufs der in § 73 Abs. 2a Satz 5 AsylVfG vorgegebenen Frist als sogenannter zwingender Widerruf ergehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Juni 2012 - 10 C 4.11 - juris; BayVGH, Urt. v. 2 1 . März 2011 - 13a B 10.30074 - juris), weil hier die Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG erfüllt sind.
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 13a B 10.30074

    Widerruf der Zuerkennung eines Abschiebungsverbots nach dem 31. Dezember 2008

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21
    Insbesondere durfte ertrotz des Ablaufs der in § 73 Abs. 2a Satz 5 AsylVfG vorgegebenen Frist als sogenannter zwingender Widerruf ergehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Juni 2012 - 10 C 4.11 - juris; BayVGH, Urt. v. 2 1 . März 2011 - 13a B 10.30074 - juris), weil hier die Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG erfüllt sind.
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 05.30975
    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21
    Von einer Wiederholungsgefahr ist jedoch solange auszugehen, als der Kläger sich nicht erfolgreich einer Therapie seiner Betäubungsmittelabhängigkeit unterzogen hat und für einen längeren Zeitraum nicht rückfällig geworden ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 23. Oktober 2007 - 14 B 05.30975 - juris Rn. 14; VG Augsburg, Urt. v. 3. März 2010 - Au 5 K 08.30063 - juris Rn. 38).
  • VG Augsburg, 03.03.2010 - Au 5 K 08.30063

    Verurteilung wegen Bandenhandels mit Heroin und Kokain zu einer

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21
    Von einer Wiederholungsgefahr ist jedoch solange auszugehen, als der Kläger sich nicht erfolgreich einer Therapie seiner Betäubungsmittelabhängigkeit unterzogen hat und für einen längeren Zeitraum nicht rückfällig geworden ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 23. Oktober 2007 - 14 B 05.30975 - juris Rn. 14; VG Augsburg, Urt. v. 3. März 2010 - Au 5 K 08.30063 - juris Rn. 38).
  • VG Oldenburg, 18.02.2013 - 5 A 5296/12

    Ausschluss von Abschiebungsverbot; Drogendelikt; Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2021 - 6 K 998/21
    Behörden und Verwaltungsgerichte haben eine eigenständige Prognose über die Wiederholungsgefahr zu treffen, sind hierbei an die Feststellungen und Beurteilungen der Strafgerichte rechtlich nicht gebunden und können zu einer abweichenden Prognoseentscheidung gelangen (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 18. Februar 2013 - 5 A 5296/12 - juris Rn. 23).
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